Kaltplasma Therapie für Pferde & Hunde

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Egal ob Akku  oder Strom Gerät, die Preise sind identisch.

 

Du kannst ein Gerät ab 2 Wochen mieten; der Mietzeitraum ist dabei nach Absprache jederzeit verlängerbar.

 

239 € für 2 Wochen

oder

439 € für 4 Wochen

 
 

Momentan sind leider alle unsere Mietgeräte in Umlauf.
Sende uns deine Nachricht trotzdem, wir setzen Dich auf die Warteliste und benachrichtigen Dich, sobald das passende Gerät verfügbar ist.

Miet Bedingungen
ACHTUNG! Der Mietpreis wird vor dem Mietzeitraum fällig. Hierzu bekommst du von uns eine Rechnung. 
 
  • Bei den angeführten Mietpreisen handelt es sich um Bruttopreise, also inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gelten die Mietpreise inkl. Anliefer- oder Versandkosten.
  • Der Mietpreis wird, soweit nicht nachfolgend bei einzelnen Zahlungsarten etwas anderes geregelt ist, mit Zugang der Annahmeerklärung beim Kun­den in einem Betrag für die ganze Mietzeit im voraus fällig.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgeräte unverzüglich nach Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Übernahmeort abzunehmen, soweit keine ande­ren Verein­barungen ausdrücklich schriftlich mit uns vereinbart sind.
  • Mietgegenstände werden ausschließlich auf unsere Kosten verpackt, angeliefert und (transport)versichert. Auf Verlangen ist das Verpackungsmaterial unverzüglich zurückzusenden.
  • Die Rücksendekosten trägt der Kunde.
  • Der Kunde kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Das­selbe gilt bei Unvermögen. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht. Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Annah­meverzuges des Kunden ein oder ist der Kunde für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung ver­pflichtet.
  • Der Kunde kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Das­selbe gilt bei Unvermögen. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht. Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Annah­meverzuges des Kunden ein oder ist der Kunde für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung ver­pflichtet.
  • Der Kunde sichert zu, dass alle Personen, die die Mietgeräte bedienen, im Hinblick auf diese Bedienung qualifiziert sind und über die ggfls. (gesetz­lich) vorgeschriebenen Befähigungsnachweise, Führerscheine, Zertifikate, etc. verfügen.
  • Der Kunde hat die Mietgeräte sachgemäß und pfleglich zu behandeln und bedienen. Der Kunde wird die Mietgeräte nur entsprechend der sicher­heitsrelevanten Vorgaben transportieren, in Betrieb setzen und gebrauchen.
  • Für unsachgemäßen Gebrauch oder das Unterlassen von Pflege- und Wartungsarbeiten laut Herstellerangaben/Bedienungsanleitungen während der Mietzeit haftet der Kunde und muss uns den entstandenen Schaden an den Mietgeräten ersetzen.
  • Als unsachgemäßen Gebrauch verstehen wir unter anderem, aber nicht abschließend:
    • Die Bedienung durch ungeschultes Personal,
    • Gebrauch der Mietgeräte für einen bestimmungswidrigen Zweck,
    • Überbeanspruchung/Überlastung der Mietgeräte bei der Handhabung,
    • Vornahme von eigenmächtigen Reparaturen ohne Freigabe des Herstellers oder von uns,
    • Außerbetriebsetzung/Überwindung von Sicherheitsvorrichtungen an den Mietgeräten.
  • Im Schadensfall hat der Kunde uns unverzüglich zu informieren und weitere Instruktionen abzuwarten. Der Kunde hat alle Unterstützungsleistungen vorzuneh­men, die den eingetretenen Schaden minimieren, oder zumindest nicht vergrößern lassen und allen Weisungen unsererseits unbedingt Folge zu leisten. Der Kunde darf nach Rücksprache mit uns für Reparaturzwecke nur einen vom Hersteller anerkannten Betrieb beauftragen. Nur in Notfällen oder wenn ein solcher Reparaturbetrieb nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten erreichbar ist, darf der Kunde Reparaturen in einem ande­ren Betrieb, der die Gewähr für sorgfältige handwerkermäßige Arbeiten bietet, durchführen lassen.
  • Der Kunde darf die Mietgeräte weder verkaufen, verpfänden, verschenken, vermieten oder verleihen, noch zur Sicherheit übereignen. Vielmehr hat der Kunde die ausdrückliche Pflicht, die Mietgeräte von Rechten Dritter freizuhalten und uns unverzüglich zu benachrichtigen, falls Dritte Ansprüche auf die Mietgeräte er­heben. Die Kosten für die Abwehrmaßnahmen trägt der Kunde, soweit diese nicht von uns verursacht wurden.
  • Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Kunden berechtigt uns vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Mietgeräte zu verlan­gen.
  • Soweit ein Mangel der Mietgeräte vorliegt, hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung. Diesem Nacherfüllungsanspruch können wir nach unserer Wahl durch Beseitigung oder Lieferung eines mangelfreien Mietgeräts nachkommen. Die Kosten der Nacherfüllung sind von uns zu tragen, soweit sie sich nicht dadurch er­höhen, dass das Mietgerät an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden ist.
  • Schlägt die Nacherfüllung fehl oder erfolgt diese nicht innerhalb einer vom Kunden angemessen gesetzten Frist, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu erklären.
  • Zusätzlicher Arbeitsaufwand bei uns wegen mangelhafter Reinigung und/oder unzureichender
    Sortierung wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
  • Nach Beendigung der Mietzeit sind die Mietgeräte vom Kunden an uns mit allen zugehörigem Zubehör, Betriebsanleitungen und Nachweisen zu Wartungen und Untersuchungsberichten unverzüglich zurückzugeben. Der Kunde muss die Mietgeräte ebenso sortiert und in die Verpackungen ein­geräumt zurückgeben, wie er die Mietgeräte bei Mietbeginn ausgehändigt bekommen hat.
  • Die Mietgeräte müssen bei Rückgabe in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Nutzung entsprechenden Zustand sein, frei von Schäden, gerei­nigt, ver­kehrssicher und betriebsbereit. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden. 

Ich möchte mieten und erkläre mich mit den Mietbedingungen einverstanden.